Am 1. Januar 2012 trat das Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in Kraft. Ziel ist es, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, neben einer häuslichen Pflege in Teilzeit weiter zu arbeiten. Die Familienpflegezeit teilt sich auf in eine maximal 24 Monate andauernde Pflegephase, in der bei teilweise abgefedertem Entgeltausfall die Arbeitszeit reduziert wird, und eine Nachpflegephase, in der unter fortbestehendem Entgeltverzicht wieder Vollzeit gearbeitet wird.
"Bereits heute engagieren sich die regionalen Betriebe in vielfältiger Weise, um ihren Mitarbeitern die Pflege von Angehörigen zu ermöglichen", sagt Maier, "die bestehenden Ansprüche auf Teilzeit und Pflegezeit werden genutzt." Ebenso wie tarifvertragliche und betriebliche Lang- und Lebensarbeitzeitkonten, um Beruf und Pflege zu vereinbaren.
Im Hinblick auf die zunehmende Zahl pflegebedürftiger Personen sei das Familienpflegezeitgesetz sicher ein Ansatz. Kritikpunkt sei für Südwestmetall aber nicht nur die Umsetzung in einem eigenständigen Gesetz neben dem bestehenden Pflegzeitgesetz, was für die Praxis undurchsichtig sei: "Die Ausdehnung des Kündigungsschutzes für Beschäftigte mit Beginn der Familienpflegezeit bis zu deren Abschluss stellt für Unternehmen einen klaren Nachteil dar", wendet Maier ein.