Jugendschöffen im Landkreis Neu-Ulm

12. Februar 2013

Die Amtszeit der neuen Jugendschöffen dauert vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018. Das Landratsamt muss dem Amtsgericht bis Ende Juni dieses Jahres 44 Kandidaten vorschlagen, die bereit sind, dieses Ehrenamt zu übernehmen. Gesucht werden Frauen und Männer, die Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen haben, beispielsweise Eltern oder Ausbilder. An das Amt des Jugendschöffen sind besondere Bedingungen geknüpft. So sollen die Interessenten mindestens 25 Jahre, aber jünger als 70 Jahre sein. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zudem im Landkreis Neu-Ulm wohnen. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2013.



Info:
Nähere Informationen sind über die Internetseiten des Landratsamtes (www.landkreis.neu-ulm.de) oder beim Fachbereich „Jugend und Familie“ im Landratsamt Neu-Ulm, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, Telefon: 0731/7040-250, erhältlich. Auf den Internetseiten steht ein Bewerbungsformular zum Herunterladen zur Verfügung. Interessenten können sich auch telefonisch unter der Rufnummer 0731/7040-172 bewerben.

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