Pflücken erlaubt

4. November 2014

Der Obstertrag war dieses Jahr so reichlich, dass Äpfel, Birnen und Zwetschgen unter den Bäumen verfault sind. Zwar ist es bisher schon erlaubt, auf manchen städtischen Grundstücken das Obst in haushaltssüblichen Mengen kostenlos zu ernten. Aber wie soll man diese Streuobstwiesen erkennen? Man könnte Schilder aufstellen, hat jetzt die Grünen-Fraktion bei OB Ivo Gönner beantragt. Mit dem Wortlaut: „Liebe Ulmer, diese Bäume stehen auf öffentlichem Grund, dieses Obst darf gepflückt werden.“
Schilder aufzustellen, sei nicht praktikabel bei immerhin 190 stadteigenen Flächen, sagt Eugen Hungele, bei der Abteilung Grünflächen für die Landschaftsentwicklung zuständig. Da sich die Landschaft der Streuobstwiesen aber auch aufgrund von Ausgleichspflanzungen für Neubaugebiete weiterentwickelt, sei es sehr im Interesse der Stadt, dass das Obst geerntet wird.
Deshalb werden derzeit alle Streuobstbestände auf Ulmer Gemarkung anhand von Luftbildern und Ortsbegehungen kartiert. Zudem wird geprüft, bei welchen städtischen Flächen Pachtverträge oder Pflegevereinbarungen bestehen, sagt Hungele. Ein Lageplan mit den zur generellen Nutzung freien Obstbaumwiesen soll spätestens nächsten Sommer auf dem Geoportal der Stadt Ulm veröffentlicht werden – und den Plan wird es als PDF-Datei geben.
Damit nicht nur das Obst unters Volk gebracht wird, sondern die ökologischen Inhalte auch vertieft werden, können anhand des Lageplans gleich die schulnahen Streuobstwiesen herausgelesen werden, sagt Hungele. Dort könnten Schulprojekte stattfinden, hat der Ulmer BUND vorgeschlagen. Schließlich kümmern sich die Umweltschützer schon seit Jahrzehnten um Pflanzaktionen gemeinsam mit Schülern.
Fehlt jetzt nur noch, dass die vielen Bäume, an denen wieder alte schützenswerte Apfel- und Birnensorten wachsen, professionell gepflegt werden. Da dies die Ehrenamtlichen des BUND alleine nicht leisten können, werden vor allem Experten mit dem Baumschnitt beauftragt und zwar dezentral. Denn für die rund 190 stadteigenen Parzellen sind je nach Lage und Funktion verschiedene städtisch Stellen zuständig: die Abteilungen Liegenschaften und Grünflächen, das Gebäudemanagement und die Ortsverwaltungen. (Südwest Presse)

Pflücken erlaubt

Der Stadt Ulm gehören rund 190 Streuobstwiesen. Bürger können sich ab nächsten Sommer auf nicht verpachteten Flächen am Obst bedienen. Das Land bezuschusst die Kosten für den Baumschnitt

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