Innovationspreis Baden-Württemberg

13. Mai 2013

Den Unternehmen winken Preise in Höhe von insgesamt 50.000 Euro. Teilnehmen können im Land ansässige Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 100 Millionen Euro. Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH verleiht im Rahmen des Wettbewerbs zusätzlich einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro. Dieser Sonderpreis richtet sich an junge Unternehmen, die nicht älter als zehn Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von maximal 10 Millionen Euro erzielen.

Ein Preiskomitee bewertet die Bewerbungen nach ihrem technischen Fortschritt, der besonderen unternehmerischen Leistung und dem wirtschaftlichen Erfolg. Gerade auch kleinere Unternehmen sind aufgefordert, am Wettbewerb teilzunehmen. Noch bis zum Freitag, 31. Mai 2013, können Bewerbungen bei der IHK Ulm, Abteilung Innovation und Umwelt, Olgastraße 95-101, 89073 Ulm, eingereicht werden.

Innovationspreis Baden-Württemberg

Kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk und technologischer Dienstleistung können sich noch bis zum 31. Mai 2013 mit beispielhaften innovativen Produkten, Verfahren und technologischen Dienstleistungen um den Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg bewerben. Die IHK Ulm bietet Unterstützung bei der Antragstellung.

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