Basiswissen für nicht-elektronische Berufe

13. August 2013

Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen ausschließlich Elektrofachkräfte vornehmen. Gemäß dieser gesetzlichen Regelung müssten Betriebe für viele Tätigkeiten zwei Fachleute einsetzen, beispielsweise einen Schreiner, der die Küche einbaut und eine Elektrofachkraft, die sie anschließt.

Um solche Doppelbelastungen zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit der Qualifizierung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“. Damit können auch Mitarbeitern ohne Ausbildung zur Elektrofachkraft elektrische Arbeiten übernehmen.

Information und Anmeldung bei:
Brigitte Kienle, Tel.: 0731/9371-134, E-Mail: b.kienle@hk-ulm.de

Basiswissen für nicht-elektronische Berufe

In Teilzeit (ab 6 September 2013) oder Vollzeit (ab 28. Oktober 2013) kann die Qualifizierungsmaßnahme „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ an der Bildungsakademie der Handwerkskammer Ulm absolviert werden.

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