Neue Weiterbildungschancen durch das Aufstiegs-BAfög

22. August 2016

Die aktuelle Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) schafft mit dem „Aufstiegs-BAföG“ neue Rahmenbedingungen in der Weiterbildung. Wer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnimmt, kann seit dem 1. August 2016 von zahlreichen strukturellen Verbesserungen in der AFBG-Förderung profitieren.

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Im IHK-geprüften Bereich sind dies beispielsweise Fortbildungen zum Industriemeister oder zum kaufmännischen Fach- bzw. Betriebswirt. Die Weiterbildungsteilnehmer erhalten dabei unabhängig vom Einkommen einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einen einkommensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt dabei teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

In der IHK-Region Ulm fehlen zwischen 2016 und 2030 durchschnittlich mehr als 4.000 Fachkräfte. Die Industrie- und Handelskammer Ulm hofft daher, dass das neue „Aufstiegs-BAföG“ dazu beiträgt, dass die Zahl der Weiterbildungsteilnehmer noch weiter ansteigt. „Gefragt sind vor allem Techniker, Meister sowie Fach- und Betriebswirte. Die Chancen für junge Menschen mit einer guten Ausbildung und anschließend einer Weiterbildung Karriere zu machen, werden zukünftig noch besser sein als bisher“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Otto Sälzle. Mit der Verbesserung der Förderung sei auch ein weiterer, wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichwertigkeit der akademischen und der beruflichen Bildung erreicht worden, denn Absolventen einer Aufstiegsfortbildung hätten eine Qualifikation auf dem Niveau eines Hochschulabschlusses und beste Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt, so Sälzle weiter.

Die Kosten für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können  künftig bis maximal 15.000 Euro gefördert werden. Dabei wird der Zuschussanteil von 30,5 Prozent auf 40 Prozent erhöht. Auch der sogenannte Erfolgsbonus erhöht sich: Wer die Abschlussprüfung besteht, dem werden statt bisher 25 Prozent nun 40 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen. Neu ist auch, dass zukünftig Studienabbrecher oder Bachelor-Absolventen in den Genuss der Förderung kommen. Für Fragen rund um das Thema stehen die Weiterbildungsberater der IHK Ulm zur Verfügung. Sie beraten kostenlos, individuell und trägerneutral zu allen Fragen rund um die berufliche Weiterbildung sowie über die entsprechenden Förderungsmöglichkeiten.

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