Die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat am 20. Juli 2022 die Auswahl von zwölf regionalen Digital Hubs bekanntgegeben. Diese haben im Rahmen des am 24. März 2022 gestarteten Wettbewerbs ihre Projektskizzen eingereicht und sind nun berechtigt, in der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens einen Förderantrag beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg einzureichen. Auch das Digitalisierungszentrum Ulm | Alb-Donau | Biberach wurde ausgewählt.
„Die regionalen Digital Hubs bieten Unternehmen, Start-ups und Forschungsakteuren im Land hilfreiche inhaltliche Unterstützung und Infrastruktur, um Digitalisierungsprojekte in die Umsetzung zu bringen. Sie dienen als Informations-, Vernetzungs-, Erprobungs- und Experimentierräume. Durch Online-Formate werden die regionalen Digital Hubs darüber hinaus dem digitalen Wissenstransfer einen noch stärkeren Schub verleihen“, so die Ministerin.
Im Rahmen eines ersten Förderaufrufs vom Juli 2017 hatte das Wirtschaftsministerium bereits den Aufbau von zehn regionalen Digital Hubs mit insgesamt rund 10 Millionen Euro gefördert. Gemeinsam mit den drei in Baden-Württemberg angesiedelten, vom Bund ausgewählten und vom Land geförderten themenspezifischen de:hubs bilden sie das schlagkräftige Digital Hub-Netzwerk Baden-Württemberg. Die regionalen Digital Hubs haben sich als wichtige Anlaufstellen für das Thema Digitalisierung in den Regionen etabliert. In einer zweiten Förderrunde sollen einerseits die bestehenden regionalen Digital Hubs die Möglichkeit zur Weiterentwicklung erhalten, andererseits auch neue regionale Digital Hubs etabliert werden. Dafür stehen bis Ende 2025 zehn Millionen Euro zur Verfügung.
„Die Digitalisierung ist nach wie vor elementar für die künftige Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Der Einsatz digitaler Technologien bietet enorme Wertschöpfungspotenziale. Im Rahmen der zweiten Förderphase der regionalen Digital Hubs wird gerade auch das Thema Nachhaltigkeit noch stärker im Fokus stehen“, sagte die Ministerin.
Der aktuelle Förderwettbewerb umfasst ein zweistufiges Auswahlverfahren. In der ersten Stufe war zunächst eine Projektskizze bis zum 10. Mai 2022 beim Wirtschaftsministerium einzureichen. Die Bewertung der eingereichten Projektskizzen erfolgte gemäß den im Förderaufruf festgelegten Kriterien und die ausgewählten Vorhaben erhalten nun die Möglichkeit, einen Vollantrag einzureichen.