Das neue Insolvenzrecht

13. November 2012

Das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG) erweitert die Möglichkeiten eines in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Unternehmens, sich durch Sanierung vor der Insolvenz zu retten. Insoweit soll das Gesetz eine neue „Sanierungskultur" etablieren. Schwerpunkte der Neuerungen sind die Stärkung des Gläubigerausschusses, der vereinfachte Zugang des Schuldners zur Eigenverwaltung, das Schutzschirmverfahren, der Ausbau des Insolvenzplanverfahrens und die Schaffung höherer Anforderungen an die Stellung eines Insolvenzantrags. Martin Wagner, Fachanwalt für Insolvenzrecht, wird auch aufzeigen, welche Konsequenzen das neue Gesetz für Gläubiger hat und welche Möglichkeiten sie haben, Forderungen geltend machen möchten.

Die Teilnahme kostet 35 Euro, Anmeldung und Information unter Telefon 0731/173-187, per Mail unter pantke@ulm.ihk.de sowie im Internet unter www.ulm.ihk24.de/veranstaltungen

Das neue Insolvenzrecht

Über das seit März dieses Jahres geltende neue Insolvenzrecht informiert der Stuttgarter Rechtsanwalt Martin Wagner bei einer Veranstaltung der IHK Ulm am Montag, 19. November, von 15 bis 17.30 Uhr im Haus der Wirtschaft der IHK Ulm (Olgastr. 95-101).

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Bild: Innovationsregion Ulm
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