„Wir wollen vor allem die kleineren und mittleren Unternehmen besser stellen und haben deshalb die Grundbeiträge in den unteren Bereichen 20 Prozent gesenkt, z. B. den Mindestgrundbeitrag von 50 Euro auf 40 Euro. In Zeiten guter Kassenlage ist es nur konsequent, die Lasten für die Unternehmen zu vermindern – das gilt auch für die öffentliche Hand", kommentiert IHK-Präsident Dr. Peter Kulitz den Vollversammlungsbeschluss.
Gleichzeitig wird die Umlage von bislang 0,16 auf 0,15 Prozent des Gewerbeertrags gesenkt. "Die Beitragseinnahmen der IHK Ulm hängen im Wesentlichen von der Höhe der Gewerbeerträge der Unternehmen ab, das ist wie bei der Gewerbesteuer. Und wir haben in der Region gute Jahre hinter uns", ergänzt Hauptgeschäftsführer Otto Sälzle. Die IHK Ulm hat den Beitrags-Umlagesatz in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesenkt und weist darauf hin, dass ein Gewerbebetrieb mit einem Gewinn von 100.000 Euro einen IHK-Beitrag von maximal 330 Euro zu bezahlen habe. Diesen könne er auch noch steuerlich geltend machen, sodass die tatsächliche Belastung bei einem Steuersatz von 42 % noch rund 190 Euro betrage.