Ausländische Berufsabschlüsse anerkennen lassen

26. Juni 2015

Mit der Anerkennung seines brasilianischen Abschlusses „Técnico em Mecânica“ als Mechatroniker konnte Tauan Cortez Galhardo die Firma Liebherr von seiner Qualifikation überzeugen. „Potenzielle Arbeitgeber erhalten durch Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse konkrete Aussagen zur beruflichen Qualifikation ihrer Mitarbeiter. Die Unsicherheit über das Qualifikationsniveau eines ausländischen Berufsabschlusses gehört damit der Vergangenheit an“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Otto Sälzle.

Die IHK Ulm rät allen Zuwanderern, ihre im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen. Dies erhöht die Chancen auf dem hiesigen Arbeitsmarkt und hilft, den Fachkräftebedarf zu decken. Zur Unterstützung bietet die IHK für Zuwanderer mit nichthandwerklichen Ausbildungsberufen individuelle Beratungen an, in denen die persönlichen Voraussetzungen, die notwendigen Unterlagen und Nachweise sowie der Ablauf des Anerkennungsverfahrens besprochen werden. Auch Tauan Cortez Galhardo hat sich von der IHK Ulm beraten lassen. Sein gut vorbereiteter Antrag hat das Anerkennungsverfahren entscheidend verkürzt. „Ich wusste nicht, an wen ich mich wenden muss und was ich alles für Unterlagen benötige, um meinen Abschluss anerkennen zu lassen. Die Beratung durch die IHK hat mir sehr geholfen.“, sagt Tauan Cortez Galhardo rückblickend.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die „Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen“ im April 2012 hat die IHK Ulm über 200 Personen beraten, von denen 64 schließlich einen entsprechenden Antrag gestellt haben. „Das sind angesichts der vielen Zuwanderer in unserer Region immer noch zu wenig“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Otto Sälzle. „Schließlich profitiert jeder Einzelne davon, wenn er eine Beschäftigung ausüben kann, die seiner Qualifikation entspricht.“ Auch für die Unternehmen sieht Sälzle große Vorteile: „Da Fachkräfte immer knapper werden, müssen wir das Potenzial der Zuwanderer nutzen.“

Die Industrie- und Handelskammern sind bundesweit für die Prüfung und Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer nicht-handwerklicher Berufsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz zuständig. Dazu haben sie ein Kompetenzzentrum gegründet, die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg.

Die Organisation prüft in jedem Einzelfall, ob und inwieweit ein im Ausland erworbener Berufsabschluss mit einem deutschen übereinstimmt. Die Aussichten, von der IHK FOSA die Gleichwertigkeit bestätigt zu bekommen, sind dabei gut: Von den rund 6.200 bis Ende Mai abgeschlossenen Verfahren waren über 90 Prozent erfolgreich. In zwei Drittel wurde eine volle Gleichwertigkeit und in einem Drittel eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt.

Wird keine volle Gleichwertigkeit festgestellt, werden die vorhandenen sowie die fehlenden Berufsqualifikationen im Verhältnis zur deutschen Referenzausbildung dokumentiert. Dies sind wichtige Informationen für potentielle Arbeitgeber und sie eröffnen den Zuwanderern die Möglichkeit, sich entsprechend weiter zu qualifizieren.

Zuwanderer, die die Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Abschlusses prüfen lassen wollen, können sich bei der IHK Ulm an Holger Balkheimer wenden: Tel. 0731 / 173-193,
E-Mail balkheimer@ulm.ihk.de

Tauan Cortez Galhardo. Foto: Georg Kliebhan
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