Neues Kursangebot der Handwerkskammer

23. Dezember 2015

Up to date bleiben mit der Nachqualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Die Nachqualifizierung richtet sich an alle, die den Lehrgang „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ absolviert haben. Um stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben, sollte das erlernte Wissen spätestens nach drei Jahren aufgefrischt werden. Bei fehlender Nachqualifizierung werden die Voraussetzungen für die Elektrofachkraft nicht mehr erfüllt und die im Zertifikat bescheinigte Qualifikation wird hinfällig.
Information und Anmeldung bei:
Brigitte Kienle, Bildungsakademie der Handwerkskammer Ulm,
Telefon 0731 1425-7134, E-Mail b.kienle@hwk-ulm.de Samstag, 23. Januar 2016 und Freitag, 29. Januar 2016, jeweils 8 Uhr bis 16 Uhr.

Fachlehrgang „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ – Basiswissen für nicht-elektronische Berufe
Die Qualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, ist für viele Beschäftigte mit einer technischen Ausbildung eine Möglichkeit, die eigenen Kompetenzen auszubauen. Damit wachsen nicht nur die Einsatzmöglichkeiten im Betrieb, sondern auch die Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt.
Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Gemäß dieser strengen Regelung müssten Betriebe für viele Tätigkeiten zwei Fachleute einsetzen, beispielsweise einen Schreiner, der die Küche einbaut und eine Elektrofachkraft, die sie anschließt.
Um solche Doppelbelastungen zu vermeiden, hat der Gesetzgeber den Status der „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ eingeführt. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, dass Aufgaben auch von Mitarbeitern durchgeführt werden können, die keine vollständige Ausbildung zur Elektrofachkraft vorweisen können. Mitarbeiter aus Nicht-Elektro-Berufen können nach erfolgreicher Qualifizierung ergänzend zu ihrer eigentlichen Kernarbeit auch elektrische Arbeiten vornehmen.
Berufliche Fortbildung ist auch ein Anliegen der Europäischen Union. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg bietet daher aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ein „Förderprogramm Fachkurse“ an, mit dem für bestimmte Zielgruppen die Kursgebühr um 30 bzw. 50 Prozent reduziert werden kann.
Information und Anmeldung bei:
Brigitte Kienle, Bildungsakademie Ulm, Telefon 0731 1425-7134, E-Mail b.kienle@hwk-ulm.de Vollzeit: Montag, 15. Februar 2016 – Mittwoch 24. Februar 2016, Prüfung: 25. Februar 2016, jeweils 8 Uhr bis 17 Uhr.
Teilzeit: Freitag, 1. April 2016 – Freitag, 13. Mai 2016, Prüfung: 14. Mai 2016, freitags 16 Uhr bis 21 Uhr, samstags 8 Uhr – 17 Uhr.

Meisterkurs Teil III in 6 Wochen
Als Meister benötigt man neben technischem Know-How auch die nötige Fachkompetenz, um Betriebsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang zu erkennen, zu beurteilen und folgerichtig optimale betriebswirtschaftliche Entscheidungen zu treffen.
Im Teil III der Meisterprüfung werden deshalb unter anderem fundierte Fachkenntnisse in Rechnungswesen, Controlling, Recht, Steuern, Unternehmensgründung/-übernahme, Betriebsorganisation, Marketing sowie Personalwesen und Mitarbeiterführung vermittelt.
Information und Anmeldung bei:
Sabrina Nothelfer, Bildungsakademie Ulm, Telefon 0731 1425-7143,
E-Mail: s.nothelfer@hwk-ulm.de Montag, 1. Februar 2016 – Montag, 14. März 2016, je 8 Uhr – 17 Uhr.

Wochenendkurs für den Teil III des Meisters

Als Meister benötigt man neben technischem Know-How auch die nötige Fachkompetenz, um Betriebsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang zu erkennen, zu beurteilen und folgerichtig optimale betriebswirtschaftliche Entscheidungen zu treffen.
Im Teil III der Meisterprüfung werden deshalb unter anderem fundierte Fachkenntnisse in Rechnungswesen, Controlling, Recht, Steuern, Unternehmensgründung/-übernahme, Betriebsorganisation, Marketing sowie Personalwesen und Mitarbeiterführung vermittelt.
Information und Anmeldung bei:
Sabrina Nothelfer, Bildungsakademie Ulm, Telefon 0731 1425-7143,
E-Mail: s.nothelfer@hwk-ulm.de
Freitag, 29. Januar 2015 bis Freitag 1. Juli 2016; freitags von 14  Uhr – 19 Uhr und samstags 8 Uhr – 15 Uhr.

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