Freistaat Bayern macht Geld für Digitalisierung locker

8. November 2016

Das Förderprogramm „Digitalbonus“ greift kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) bei folgenden Innovationen unter die Arme:

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Software und Hardware) sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen;
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen.

Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter und die zur Umsetzung notwendige Hard- und Software, soweit es sich dabei nicht um Standardlösungen handelt. Das Förderprogramm wird in drei Varianten angeboten:

  • In der Variante „Digitalbonus Standard“ wird ein Zuschuss von bis zu 10.000 Euro für Digitalisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur IT-Sicherheit zur Verfügung gestellt.
  • In der Variante „Digitalbonus Plus“ kann für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt ein Zuschuss von bis zu 50.000 Euro gewährt werden.
  • Zudem bietet die LfA Förderbank Bayern mit dem „Digitalkredit“ zinsverbilligte Darlehen in einer Höhe von bis zu 2 Millionen Euro an, die mit dem „Digitalbonus“ kombiniert werden können.

Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Die Abwicklung der Zuschussvarianten liegt bei den Bezirksregierungen. Ein Digitalkredit wird von der LfA Förderbank Bayern in Zusammenarbeit mit der Hausbank gewährt.
Informationen über das Förderprogramm und Anleitungen zur Antragstellung und zum Verfahren gibt es auf der Internetseite  Infobroschüre

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