Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ zu verlängern und auf das Ausbildungsjahr 2021/2022 auszuweiten. Ziel ist es, Ausbildungskapazitäten zu erhalten und auszubauen, Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden, die Auftrags- und Verbundausbildung sowie Prüfungsvorbereitungslehrgänge zu fördern und Anreize zur Übernahme im Falle einer Insolvenz oder einer pandemiebedingten Kündigung zu schaffen.
„Das Programm ist ein wichtiges Instrument, um Ausbildungsplätze auch in der Krise zu schützen, begonnene Berufsausbildungen fortzuführen und den Auszubildenden einen erfolgreichen Abschluss zu ermöglichen“, zeigt sich Max-Martin W. Deinhard, Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm, über die weiterentwickelte Maßnahme erfreut.
Die Schwerpunkte des Programms sind die Förderung in Form einerAusbildungsprämie, Ausbildungsprämie plus, Übernahmeprämie und Vermeidung von Kurzarbeit. Die Bundesregierung stellt für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ in diesem Jahr bis zu 500 Millionen Euro bereit, für das Jahr 2022 wurden 200 Millionen Euro reserviert. Durch die gelockerten Voraussetzungen können ab sofort Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind und maximal 499 Mitarbeiter beschäftigen, eine Förderung beantragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Zuschusses zum Ausbildergehalt und der Auszubildendenvergütung, wenn die Ausbildungsaktivitäten trotz tatsächlicher Kurzarbeit fortgeführt werden. Die Ausbildungs-prämien wurden verdoppelt.
Das Förderprogramm setzt die Agentur für Arbeit um. Ausbildungsunternehmen können die Antrags– und Bestätigungsformulare auf deren Website unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern herunterladen. Die IHK Ulm informiert und berät Unternehmen zum Förderprogramm unter der Telefonnummer 0731/173-374, per E-Mail unter ausbildung@ulm.ihk.de oder online unter www.ulm.ihk24.de/ausbildungspraemie.