Minister Hauk überreicht zwei Bewilligungsbescheide für Flurneuordnungsverfahren

3. Februar 2022

„Die Flurneuordnung ist ein effektives und zukunftsträchtiges Instrument, um Nutzungskonflikte im ländlichen Raum nachhaltig zu entschärfen. Solche Nutzungskonflikte werden uns in Zukunft häufiger beschäftigen, denn der ländliche Raum befindet sich im Wandel. Ob Klimaschutz und Energiewende, wirtschaftliches Wachstum, Tourismus, Mobilität, Natur- und Artenschutz, Wohnungsbau oder andere gesellschaftliche Bedürfnisse – all diese Dinge brauchen sprichwörtlich Raum. Deshalb prallen hier zunehmend unterschiedliche Interessen aufeinander, die wir mithilfe der Flurneuordnung ausgleichen können“, sagte Landrat Heiner Scheffold bei der Übergabe von zwei Bewilligungsbescheiden für Flurneuordnungsverfahren durch Minister Peter-Hauk.

Der baden-württembergische Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz überreichte im Rahmen von Online-Veranstaltungen gleich zwei Bewilligungsbescheide für Flurneuordnungsverfahren, an welchen die Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung der Landratsämter Biberach und Alb-Donau sowie der Fachdienst Flurneuordnung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis beteiligt sind. Die Förderung erfolgt aus Mitteln, die der Bund und das Land für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ bereitstellen.

Flurneuordnungsverfahren Uttenweiler-Oberwachingen

Eine Förderung von über 940.000 Euro geht an das Flurneuordnungsverfahren Uttenweiler-Oberwachingen, das die Bodenverhältnisse entlang des Tobelbachs neu ordnet, um die Interessen der Landwirtschaft in Einklang mit Anforderungen des Natur- und Artenschutzes zu bringen. Biberdämme hatten dort immer wieder zu Überflutungen der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungsflächen geführt. Um dieses Problem dauerhaft zu lösen, wird in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Biberach eine bis zu 60 m breite und 3 km lange Gewässerentwicklungszone einrichtet, in welcher sich die Tier- und Pflanzenwelt ungestört von menschlichen Eingriffen entfalten kann. Gleichzeitig wurde die Flur so umstrukturiert, dass den Landwirtinnen und Landwirten nun Produktionsflächen außerhalb der vernässten Talniederung zur Verfügung stehen, die besser geschnitten sind als zuvor und ganzjährig bewirtschaftet werden können.

Flurneuordnungsverfahren Nellingen

Flurneuordnungsverfahren ermöglichen nicht nur die konfliktfreie Koexistenz von Mensch und Tier oder Landwirtschaft und Naturschutz, sondern spielen oft auch bei der Umsetzung großer Infrastrukturprojekte eine maßgebliche Rolle. So auch das Flurneuordnungsverfahren Nellingen, das initiiert wurde, um Flächen für den Neubau der ICE-Schnellbahntrasse Wendlingen-Ulm und den sechsspurigen Ausbau der Autobahn A8 zwischen Widderstall und Ulm bereitzustellen. Minister Peter Hauk übergab dafür einen Bewilligungsbescheid in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro, durch den das Verfahren von der Phase der Planung in die Umsetzung gehen kann.

Durch die Neuordnung der Raumstruktur werden nun Flächen im Umfang von 57 Hektar für den Ausbau der A8 und die ICE-Neubaustrecke sowie die damit einhergehenden ökologischen Ausgleichsmaßnahmen frei. Die Schaffung von zwei großen Buntbrachestreifen und eines naturnahen Waldsaums sowie der Erhalt artenreicher Lebensraumkomplexe gewährleisten die Sicherung und Entwicklung einer ökologisch wertvollen Landschaft. Gleichzeitig bietet die großflächige Neustrukturierung des Areals die Gelegenheit, die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft durch ein modernes Wegenetz und vorteilhaft geformte Flurstücke zu verbessern.

„Diese zwei sehr unterschiedlichen Verfahren sind Musterbeispiele dafür, wie viele Vorteile eine gründlich durchdachte Flurneuordnung für alle Beteiligten und eine gesamte Region bieten kann. Mit der verbesserten verkehrlichen Anbindung erhöht sich die Attraktivität des Alb-Donau-Kreises als Wirtschaftsstandort und als Wohnort gleichermaßen. Von dem neu konzipierten Wegenetz und den zweckmäßigeren Zuschnitten der Flurstücke profitiert die Landwirtschaft in erheblichem Maße. Gleichzeitig gelingen durch die Erhaltung, Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Lebensräume wichtige Beiträge zum Schutz von Natur und Landschaft. Ich danke den involvierten Teilnehmergemeinschaften und Kommunen für ihre Aufgeschlossenheit und ihre Mitwirkung in diesen Verfahren sowie Bund und Land für die großzügige finanzielle Unterstützung. Die enormen Summen der Bescheide reflektieren die Bedeutung, welche die Flurneuordnung für die Stärkung und nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes hat“, so Scheffold.

 

[Foto: Alb-Donau-Kreis]
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