Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Normen erlassen, die dem Umweltschutz dienen sollen. Zweifelsohne kann trotz widerstreitender Interessen mit einer ausgewogenen Gesetzgebung, die Umweltsituation erheblich verbessert werden. Manch formale Anforderung belastet allerdings die Betriebe unnötig. Denn ein Gewinn für die Umwelt ist nicht zu erkennen. Im Vortrag von Dr. Birgit Stede werden unterschiedliche Bereiche – von der Abfallentsorgung bis hin zur Gewinnung von Mineralien – und deren rechtlicher Rahmen sowie der weitere Handlungsbedarf, auch im Hinblick auf neu auftretende Probleme, vorgestellt und diskutiert.
Professor Dr. Ursula Klaschka referiert zu ihrem eigenen Forschungsgebiet. Produkte, wie Lacke, Klebstoffe, Wasch- und Reinigungsmittel, sind Gemische aus verschiedenen Chemikalien. Wenn sie Gefahrstoffe enthalten, müssen sie entsprechend einer EU-Verordnung mit Gefahrstoffsymbolen gekennzeichnet werden, die für den Verbraucher eindeutig sind. Kosmetikprodukte sind von dieser Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Werden die Einstufungskriterien auf die Rezepturen von Körperpflegemitteln angewendet, ergibt sich allerdings, dass die meisten aufgrund negativer Wirkungen für Augen und Haut als Gefahrstoffe eingestuft und gekennzeichnet werden müssten.
Die Veranstaltung findet im Großen Physikhörsaal C 003 der Hochschule Ulm, Prittwitzstraße 10, statt. Gäste sind herzlich willkommen.
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