Umweltrecht und Gefahrstoffe in Kosmetika

30. November 2012

Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Normen erlassen, die dem Umweltschutz dienen sollen. Zweifelsohne kann trotz widerstreitender Interessen mit einer ausgewogenen Gesetzgebung, die Umweltsituation erheblich verbessert werden. Manch formale Anforderung belastet allerdings die Betriebe unnötig. Denn ein Gewinn für die Umwelt ist nicht zu erkennen. Im Vortrag von Dr. Birgit Stede werden unterschiedliche Bereiche – von der Abfallentsorgung bis hin zur Gewinnung von Mineralien – und deren rechtlicher Rahmen sowie der weitere Handlungsbedarf, auch im Hinblick auf neu auftretende Probleme, vorgestellt und diskutiert.

Professor Dr. Ursula Klaschka referiert zu ihrem eigenen Forschungsgebiet. Produkte, wie Lacke, Klebstoffe, Wasch- und Reinigungsmittel, sind Gemische aus verschiedenen Chemikalien. Wenn sie Gefahrstoffe enthalten, müssen sie entsprechend einer EU-Verordnung mit Gefahrstoffsymbolen gekennzeichnet werden, die für den Verbraucher eindeutig sind. Kosmetikprodukte sind von dieser Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Werden die Einstufungskriterien auf die Rezepturen von Körperpflegemitteln angewendet, ergibt sich allerdings, dass die meisten aufgrund negativer Wirkungen für Augen und Haut als Gefahrstoffe eingestuft und gekennzeichnet werden müssten.
Die Veranstaltung findet im Großen Physikhörsaal C 003 der Hochschule Ulm, Prittwitzstraße 10, statt. Gäste sind herzlich willkommen.

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Umweltrecht und Gefahrstoffe in Kosmetika

Das Institut für Angewandte Forschung (IAF) der Hochschule Ulm veranstaltet am Mittwoch, den 05. Dezember 2012, um 17:30 Uhr ein Kolloquium. Dr. Birgit Stede, Rechtsanwältin, Landsberg am Lech, spricht über dash Thema “Umweltrecht – Gratwanderung zwischen Umweltschutz und
ökonomischen Interessen”. Professor Dr. Ursula Klaschka, Hochschule Ulm, referiert über
“Gefahrstoffe in Kosmetika”.

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