„Meisterbonus“: 1.000 € Prämie zum Praxisstudium

28. August 2013

Weiterbildungsabsolventen, die nach dem 31. August 2013 ihre Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung erfolgreich ablegen, erhalten automatisch den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von 1.000 Euro. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses.

Die Vergabe ist einfach und übersichtlich. Durch die Verteilung der Prämie über die jeweiligen Wirtschaftskammern ist nicht einmal eine Antragsstellung notwendig. Es genügt eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung. Die zuständige Kammer ermittelt an jeweils zwei Stichtagen innerhalb eines Jahres die betreffenden Absolventen und zahlt den Betreffenden den „Meisterbonus“ aus. Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort des Begünstigten muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen.

Darüber hinaus erhalten Absolventen von mehreren, fachlich unterschiedlichen Weiterbildungen sogar für jeden Abschluss einen gesonderten „Meisterbonus“.

Dr. Eva Fischer, Sprecherin der Geschäftsführung des IHK-Bildungshauses Schwaben, zur Initiative des Freistaats Bayern: „Das hohe persönliche Engagement von Weiterbildungsteilnehmern, die eine wichtige Qualifikation aufbauen und damit der Wirtschaft entscheidende Kenntnisse und Fähigkeiten zur Verfügung stellen, wird auf diese Weise enorm aufgewertet."

Das IHK-Bildungshaus Schwaben bietet hierzu die passenden Weiterbildungen an. Die nächsten Lehrgangsstarts sind ab September 2013 in ganz Bayerisch-Schwaben. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter www.ihk-bildungshaus-schwaben.de.

„Meisterbonus“: 1.000 € Prämie zum Praxisstudium

Ob Meister, Fachwirt, Fachkaufmann, operativer Professional oder Betriebswirt – ab 1. September 2013 unterstützt der Freistaat Bayern Absolventen der Praxisstudiengänge mit einem „Meisterbonus“ in Höhe von 1.000 €. Mit dem neuen Meisterbonus will die Bayerische Staatsregierung einen Anreiz schaffen, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Sie gewährt die finanzielle Anerkennung für eine bestandene Meister- oder Fortbildungsprüfung.

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