Härtefallhilfen für Unternehmen und Selbstständige

10. June 2021

Seit Kurzem ist der Weg zur Beantragung von Härtefallhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die bisher keinen Zugang zu den bestehenden Corona-Hilfen hatten, frei. Bund und Länder stellen für die Härtefallhilfen einmalig Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung, die sie je zur Hälfte aufbringen. Jedes Bundesland setzt das Programm individuell um.

Das Land Baden-Württemberg stellt klar, dass es sich bei den Härtefallhilfen nicht um ein zusätzliches, neues Massenprogramm, sondern um ein Einzelfallprogramm handelt. Das Programm bietet eine Art Sonder-Zugang zur Überbrückungshilfe III. Die Härtefallhilfen sollen passgenau und individuell diejenigen Unternehmen und Selbstständigen unterstützen, die sich aufgrund der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden Lage befinden und keinen Zugang zu den bestehenden Corona-Hilfsprogrammen haben beziehungsweise hatten.

Die IHK Ulm bietet am Freitag, 11. Juni 2021, um 11:30 Uhr ein kostenfreies Webinar an, das über die Zugangsvoraussetzungen und Rahmenbedingungen der Härtefallhilfen informiert. Anmeldungen unter www.ulm.ihk24.de/orientierung-coronahilfen.

Weitere Informationen zu den Härtefallhilfen sind unter www.corona.ulm.ihk.de abrufbar. Zudem geben die Fachberater der Corona-Finanzierungs-Hotline der IHK Ulm telefonisch Auskunft (Tel. 0731 173-335).

Bild: Tumisu / Pixabay
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