Potenziale von Migranten werden nun besser ausgeschöpft

10. July 2012

Auf Einladung der Integrationsbeauftragten Renate Kögel und der Wirtschaftsbeauftragten Monika Stadler kamen über 60 Interessierte: neben vielen Migrantinnen und Migranten auch Vertreter von Organisationen und Institutionen im Landkreis.

Stephan Schiele, Geschäftsführer von MigraNet, wies auf die neuen Chancen hin, die sich für Zuwanderer und für den regionalen Arbeitsmarkt durch das neue Anerkennungsgesetz aufgetan hätten. Es räume jedem Inhaber/jeder Inhaberin eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren in Deutschland ein, und zwar unabhängig von Herkunftsland und Staatsangehörigkeit.

Beim Anerkennungsverfahren müssen nach Schieles Angaben alle Kompetenzen des Antragsstellers/der Antragstellerin berücksichtigt werden. Dabei könnten Berufserfahrung und Weiterbildungszeiten etwaige Defizite ausgleichen. Ab 1. Dezember dieses Jahres gilt zudem die Drei-Monats-Regel, derzufolge innerhalb von drei Monaten, nachdem die Unterlagen vollständig eingereicht worden sind, über die Anerkennung des ausländischen Abschlusses entschieden werden muss.

Die Handwerkskammer (HWK) für Schwaben ist zum Beispiel Ansprechpartner und entscheidende Stelle für alle Arbeitssuchenden mit ausländischem Berufsabschluss, die einen handwerklichen Beruf im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben ausüben möchten. Eigens hierfür wurde in Augsburg mit Juristin Johanna Seubert eine Stelle geschaffen, die Interessenten bei der Abwicklung der Formalitäten begleitet und dann über die Anerkennung des jeweiligen Berufsabschlusses entscheidet.

Seubert ermunterte potenzielle Antragssteller: „Je aktueller die Unterlagen sind, umso leichter und schneller lässt sich das Anerkennungsverfahren anwenden. Dies sollte jedoch Personen, deren Nachweise schon länger zurückliegen, nicht davon abhalten, sich zu melden. Wir gehen auch solche Herausforderungen engagiert an.“

Als Nachweis des Berufsabschlusses dient laut der HWK-Mitarbeiterin ein Prüfungszeugnis oder ein Befähigungsnachweis, wobei diese Dokumente von einem beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher ins Deutsche übersetzt sein müssen. Außerdem würden zur Antragsbearbeitungen unter anderem der Personalausweis oder der Reisepass sowie eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten benötigt.

Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens werden ausländische Berufsqualifikationen mit inländischen Abschlüssen verglichen. „Die auf dieser Grundlage getroffenen Feststellungen über die Gleichwertigkeit bieten eine konkrete und leicht verständliche Aussage über die Inhalte des Berufsabschlusses – nicht nur für dessen Inhaber, sondern auch für potenzielle Arbeitgeber“, stellte Johanna Seubert heraus.

Die beiden Gastgeberinnen ermunterten zugewanderte Jobsuchende und deutsche Arbeitgeber, von dem neuen Anerkennungsverfahren Gebrauch zu machen. An Migrantinnen und Migranten gewandt, sagte Integrationsbeauftragte Renate Kögel: „Mit Ihren Kenntnissen aus zwei Kulturen, Ihrer Mehrsprachigkeit und Ihren mitgebrachten Abschlüssen verfügen Sie über ein Pfund, mit dem Sie wuchern können.“ Monika Stadler von der Stabsstelle „Wirtschafts- und Tourismusförderung“ im Landratsamt appellierte an die heimische Wirtschaft: „Es lohnt sich für Sie, auf Vielfalt unter den Beschäftigten zu setzen. Ausländische Fachkräfte bereichern unsere Arbeitswelt und unsere Gesellschaft.“

Nach den Vorträgen hatten die Veranstaltungsbesucher Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und das Gespräch mit den beiden Referenten oder untereinander zu suchen.

Nähere Informationen gibt es auf dem offiziellen Anerkennungsportal des Bundes im Internet unter www.anerkennung-in-deutschland.de. Auf der Website sind unter der Rubrik „Berufliche Anerkennung“ auch die zuständigen Stellen genannt, an die – je nach Beruf – die Anerkennungsanträge zu richten sind.

INFO: Wettbewerb für Unternehmen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat den Wettbewerb „Vielfalt. Wachstum. Wohlstand“ ausgeschrieben. Gesucht werden Unternehmen, die es in vorbildlicher Weise geschafft haben, Fachkräfte ausländischer Nationalität oder Herkunft in ihren betrieblichen Alltag zu integrieren und es ihnen somit zu erleichtern, in Deutschland heimisch zu werden. Bis 31. Oktober 2012 können sich Unternehmen mit weniger als 1000 Beschäftigten bewerben. Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen stehen zum Download unter www.bmwi.de im Internet.

Potenziale von Migranten werden nun besser ausgeschöpft

Während die Finanz- und Euro-Schuldenkrise in zahlreichen Ländern Europas zu hoher Arbeitslosigkeit geführt hat, werden im boomenden Deutschland in vielen Branchen händeringend Fachkräfte gesucht. Die Folge ist eine verstärkte Zuwanderung. Begünstigt wird diese auch durch das neue Anerkennungsgesetz für ausländische Berufsabschlüsse, das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Experten von MigraNet und der Handwerkskammer für Schwaben, beide mit Sitz in Augsburg, standen darüber bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Landratsamt Neu-Ulm Rede und Antwort.

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Die beiden Gastgeberinnen Monika Stadler (Wirtschaftsförderung, ganz links) und Renate Kögel (Integration, ganz rechts) engagierten für die Informationsveranstaltung im Landratsamt Neu-Ulm zum neuen Anerkennungsgesetz Stephan Schiele (MigraNet, Zweiter von links) und Johanna Seubert (Handwerkskammer, Dritte von links). Foto: Ingrid Vahl
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