EU-Führerschein befristet gültig

16. April 2012

„Durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie in der Fahrerlaubnis-Verordnung werden alle ab 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine auf 15 Jahre befristet“, erläutert Jürgen Koch vom Fachbereich „Verkehr“ der Kreisbehörde. Mit dem künftig erforderlichen regelmäßigen Austausch des Führerscheins sind die Dokumente stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik. Zudem wird das Passbild aktualisiert. Die neue Regelung gilt sowohl für die erstmalige Erteilung als auch für Neuausstellungen nach einem Verlust des Führerscheins sowie für Erweiterungen der Fahrerlaubnis. „Auf die Fahrberechtigung hat die Befristung keinen Einfluss, allerdings muss nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ein neues Dokument beantragt werden“, erläutert Koch. Eine ärztliche Untersuchung sei dafür aber nicht vorgesehen.

Auch die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen umgetauscht werden, wobei hierfür aber eine lange Übergangsfrist bis 19. Januar 2033 gilt. Die Führerscheinstelle am Landratsamt Neu-Ulm macht jedoch darauf aufmerksam, dass vor Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zumindest ein Führerschein im Scheckkarten-Format nachgewiesen werden muss und hier im Bedarfsfall ein vorzeitiger Umtausch nötig wird. Die Umtauschgebühr beträgt 24 Euro.

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