Der Lehrgang zum Personalfachkaufmann qualifiziert Personalpraktiker, die selbständig alle Personalverwaltungsvorgänge bearbeiten und personalpolitische Grundsätze umsetzen können.
Die Absolventen des Lehrgangs und der Prüfung zum Geprüften Personalfachkaufmann sind in der Lage, alle Personalverwaltungsvorgänge zu bearbeiten und personalpolitische Grundsätze umzusetzen.
Angesprochen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Beruf und danach zwei Jahren Berufspraxis. Zugelassen werden können auch Interessierte mit einer entsprechend längeren Berufspraxis. Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse zu erbringen.
Information und Anmeldung:
IHK Ulm, Elisabeth Müller, Tel. 0731 / 173-143,
e.mueller@ulm.ihk.de