Blue Card für internationale Fachkräfte

3. August 2012

Ziel ist ein erleichtertes Verfahren für die Zulassung hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger, also Fachkräften von außerhalb der EU, zum deutschen Arbeitsmarkt. Für Hochqualifizierte in Engpassberufen (dazu zählen Ingenieure, Mathematiker, Ärzte und IT-Fachkräfte) wurde die Gehaltsgrenze auf  knapp 35.000 Euro festgelegt. Die Blaue Karte können Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Staaten erhalten, wenn sie einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland vorlegen und ein Gehalt von mehr als 44.800 Euro pro Jahr haben.

Damit wird ein neuer Aufenthaltstitel geschaffen. BluNach 33 Beschäftigungsmonaten kann ein Anspruch auf eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis entstehen, mit dem Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse bereits nach 21 Beschäftigungsmonaten.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Blue Card für internationale Fachkräfte

Die Bundesregierung hat die Einführung einer Blue Card nach der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union für ausländische Fachkräfte beschlossen. Der Bundestag und der Bundesrat verabschiedeten ein Gesetz zur Einführung der Blue Card. Die Blue Card Regelung ist am 01. August 2012 in Kraft getreten.

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Bild: Deutscher Bundesrat
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