Ziel ist ein erleichtertes Verfahren für die Zulassung hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger, also Fachkräften von außerhalb der EU, zum deutschen Arbeitsmarkt. Für Hochqualifizierte in Engpassberufen (dazu zählen Ingenieure, Mathematiker, Ärzte und IT-Fachkräfte) wurde die Gehaltsgrenze auf knapp 35.000 Euro festgelegt. Die Blaue Karte können Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Staaten erhalten, wenn sie einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland vorlegen und ein Gehalt von mehr als 44.800 Euro pro Jahr haben.
Damit wird ein neuer Aufenthaltstitel geschaffen. BluNach 33 Beschäftigungsmonaten kann ein Anspruch auf eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis entstehen, mit dem Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse bereits nach 21 Beschäftigungsmonaten.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie