Das Förderprogramm soll es Kunsteinrichtungen und Kulturschaffenden erlauben, neue Ideen und besondere Initiativen zu realisieren. Die zusätzlichen Mittel stellt die Landesregierung im Haushaltsjahr 2013 bereit, um einen Schwerpunkt aus der Konzeption „Kultur 2020. Kunstpolitik für Baden-Württemberg“ umzusetzen. Bezüglich der innovativen Projekte werde verstärkt auf Neues, Experimentelles und besonders Impulsgebendes gesetzt. Daneben sollten insbesondere die Projekte der kulturellen Bildung und Interkultur dazu beitragen, die Kultur noch stärker in der Gesellschaft zu verankern.
Die Förderung gliedert sich in drei Linien, die auf innovative Kunstprojekte, Kulturelle Bildung und interkulturelle Kulturarbeit ausgerichtet sind. Damit werden sowohl innovative künstlerische Ideen gefördert, als auch interessante Projekte, die im Bereich der kulturellen Bildung und der interkulturellen Kulturarbeit nachhaltig Akzente setzen können. Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen. Die Ergebnisse werden im Mai 2013 bekannt gegeben. Antragsberechtigt sind in der Regel nur gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften. Diese müssen allerdings dem Ressortbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sein.
Projekte von Einzelpersonen können nicht gefördert werden. Die Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land gefördert werden. Außerdem muss die Finanzierung grundsätzlich einen gesicherten Anteil Eigen- und Drittmitteln von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten aufweisen. Die Förderhöchstsumme liegt bei 50.000 Euro. Das Antragsverfahren wird vereinfacht und ist elektronisch möglich. So sind die Anträge künftig per Email ohne Anlagen einzusenden (Ausnahmen für Antragsteller ohne Internetzugang sind gegeben).