Auf Einladung der Wirtschaftsbeauftragten Monika Stadler und der Integrations- und Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises, Renate Kögel, trafen sich die Ansprechpartner der verschiedenen für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zuständigen Stellen im Landratsamt Neu-Ulm.
Renate Kögel wies auf das seit April 2012 geltende „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Anerkennungsgesetz) hin. Um die sich aus dem Gesetz ergebenden Chancen bekannter zu machen, fand für die Einwanderer, die das Gesetz angeht, bereits im Juni 2012 eine Informationsveranstaltung im Landratsamt Neu-Ulm statt.
Monika Stadler betonte, dass qualifizierte Migranten gebraucht würden und deshalb besser in den regionalen Arbeitsmarkt integriert werden müssten. Denn noch seien die aus dem Ausland zugewanderte Menschen doppelt so häufig arbeitslos wie Deutsche und gingen mit 34 Prozent seltener einer Beschäftigung nach als Deutsche mit 54 Prozent. Oft würden zudem Ausländer nicht entsprechend ihrer Qualifikation beschäftigt.
Für die Betroffenen ist es oft schwierig, die zuständigen Stellen für eine Anerkennungsberatung oder für eine Antragstellung ausfindig zu machen. Aus diesem Grund sprachen sich die Teilnehmer an diesem ersten Arbeitskreistreffen für ein gemeinsames Handeln und für kurze Kommunikationswege aus. Damit soll der Fachkräftebedarf der Unternehmen besser gestillt, die Migrantinnen und Migranten an inländische Berufsqualifikationen herangeführt und das bereits in Deutschland lebende Potenzial an ausländischen Fachkräften stärker genutzt werden.