Die Einstufung erfolgt anhand der Badewasserwerte, die in den Jahren 2009 bis 2012 gemessen wurden. Im Zeitraum vom 15. Mai bis 15. September werden die Badewasserwerte in der Regel monatlich vom Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landratsamtes Neu-Ulm überprüft. Bei nicht ausreichenden Badewasserwerten wird unverzüglich über Presse, Internet und Hinweisschilder informiert.
INFO: EU-Badegewässer
Der Begriff EU-Badegewässer wird für Badestellen verwendet, die der Europäischen Union offiziell gemeldet sind. Damit unterliegen sie den Vorschriften der EU-Badegewässerrichtlinie beziehungsweise den entsprechenden Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates. Die Richtlinie gilt ausschließlich für Gewässer, die nicht künstlich vom Grundwasserleiter getrennt wurden; sie findet also bei Schwimmteichen keine Anwendung. Im Landkreis Neu-Ulm gibt es acht EU-Badegewässer: der Auer Badesee, der Ludwigsfelder See, der südliche Filzinger See, der nördliche Filzinger See, der Pfuhler Badesee, der Schützenheimsee in Unterelchingen, der Sendener Waldsee und der Vöhringer Badesee. Überall dort ist die EU-Badegewässerqualität mit neu gestalteten Aushängen ufernah ausgewiesen.