Freiwillig haben sie ihre Pflegeeinrichtungen einer Begutachtung durch einen ehrenamtlichen Gutachter der unabhängigen Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V. gestellt und dabei die von der BIVA zugrunde gelegten Kriterien für Lebensqualität im Altenheim erfüllt. "Wir sind stolz auf die erneute Auszeichnung und es ist eine tolle Bestätigung für unsere Mitarbeiter und für unsere zwei Senioreneinrichtungen", freut sich Christiane Fink. Die BIVA ist ein unabhängiger Selbsthilfeverband, der sich bundesweit für die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Wohn- und Pflegeeinrichtungen einsetzt. Zur Prüfung gehört auch ein Gespräch mit dem Heimbeirat, um Informationen aus Sicht der Bewohner zu erhalten. Der Heimbeirat ist ein obligatorisches Organ im Seniorenheim und wird jährlich neu gewählt. Auch Heimbeiratsvorsitzender Antonius Pastoors war bei der Biva-Prüfung zugegen. Mit dem ehrenamtlichen Gutachter des Heimverzeichnisses sprach er über die Gegebenheiten vor Ort aus Sicht der Bewohner. Diese Auszeichnung bewertet insbesondere die Lebensqualität eines Heimes. Dazu gehört zum Beispiel auch das Anklopfen vor dem Betreten eines Bewohnerzimmers oder die Möglichkeit, an der Gestaltung der Gemeinschaftsräume mitzuwirken.
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