„Teilnehmer am Bildungsfonds sind während des Studiums vollständig von der Gebührenzahlung entlastet und genießen auch später volle Flexibilität bei weiteren Ausbildungsschritten“, freuen sich das zuständige Präsidiumsmitglied Tim Göbel und die Bereichsverantwortliche Dr. Larissa Rogner über die Ergänzung im Finanzierungsangebot der ZU für ihre Studierenden. „Alle weiteren, bereits langjährig bestehenden Angebote wie zum Beispiel das Darlehensmodell der Sparkasse Bodensee oder die zahlreichen Stipendienmöglichkeiten bleiben selbstverständlich bestehen“, so die beiden ZU-Verantwortlichen.
Und so funktioniert der ZU-Bildungsfonds: Während des Studiums übernimmt er die Studiengebühren. Im Gegenzug verpflichten sich die Geförderten zu einkommensabhängigen Zahlungen nach Studienende, die erst nach Berufseintritt unter Berücksichtigung der persönlichen Zahlungsfähigkeit und bei Erreichen eines Mindesteinkommens fällig werden. Dieses Mindesteinkommen beträgt 30000 Euro. Die Gesamtlaufzeit der Rückzahlungsphase beträgt in der Regel zehn Jahre bei einem Vollzeitstudium und sieben Jahre bei berufsbegleitenden Studiengängen. Fällig werden dann zwischen fünf und zehn Prozent des Bruttoeinkommens. Die Gesamtrückzahlung ist auf maximal das Doppelte der in Anspruch genommenen Studiengebührenvorfinanzierung gedeckelt. Nach aktuellem Steuerrecht werden die nachlaufenden Gebühren als Ausbildungskosten anerkannt und sind somit steuerlich absetzbar.
Grundsätzlich kann jeder in den Genuss des ZU-Bildungsfonds kommen, der das Auswahlverfahren an der ZU erfolgreich durchlaufen hat. Ein weiteres Auswahlverfahren beim Partner Brain Capital ist nachgeschaltet. Bewerber müssen Staatsangehörige eines EU-Landes, Norwegens oder der Schweiz sein.
Weitere Informationen
Studieren ohne Gebühren
Die Zeppelin Universität (ZU) hat gemeinsam mit der Brain Capital GmbH
den ZU-Bildungsfonds aufgelegt. Dabei handelt es sich um ein neues,
innovatives Modell der Studienfinanzierung, bei dem Studierende während
ihres Studiums keine Studiengebühren zahlen. Diese übernehmen
stattdessen renommierte Kapitalgeber. Erst nach Ende des Studiums und
dem Berufseintritt werden die Studiengebühren einkommensabhängig
zurückgezahlt.