Die LEADER-Förderung ist eine wichtige Säule für die Entwicklung des ländlichen Raums: Sie ermöglicht einen nachhaltigen Strukturwandel und stärkt dabei unsere demokratische Gesellschaftsstruktur, indem die Bevölkerung die förderfähigen Projekte selbst entwickelt. Für die Förderperiode 2023 bis 2027 hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wieder alle drei LEADER-Aktionsgruppen ausgewählt, in denen Kommunen aus dem Alb-Donau-Kreis vertreten sind. Das ist eine tolle Anerkennung für das große Engagement der vergangenen Jahre – es konnten beispielsweise Kultur- und Begegnungshäuser oder die Themenwanderwege ,Eiszeitspuren‘ umgesetzt werden. Wir sind einer von nur zwei Landkreisen, die innerhalb der LEADER-Förderung mit gleich drei Aktionsgruppen vertreten sind – das zeigt, wie gut wir regional zusammenarbeiten“, sagt Landrat Heiner Scheffold.
Der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, hatte Montag, den 7. November 2022, die Details zur neuen Förderperiode bekanntgegeben. Der Alb-Donau-Kreis ist in den Aktionsgruppen „Brenzregion“, „Oberschwaben“ und „Mittlere Alb“ vertreten, die alle drei in die Förderung aufgenommen wurden. Sie waren schon Teil der vorherigen LEADER-Förderkulisse von 2014 bis 2020, diese war bis 2022 verlängert worden.
Die neue Förderperiode steht unter dem Fokus Klimaschutz und Klimaanpassung. Jeder LEADER-Aktionsgruppe stehen dafür jeweils 2,3 Millionen Euro aus EU-Mitteln sowie zusätzlich 625.000 Euro an Landesmitteln zur Verfügung, also insgesamt fast drei Millionen Euro. Grundlage für die erneute Bewerbung war jeweils ein regionales Entwicklungskonzept, in dem die Schwerpunkte der nächsten Jahre festgelegt wurden.
„Es sind letztlich immer die Menschen vor Ort, die am besten wissen, wie ihre Region noch lebenswerter gestaltet werden kann. LEADER macht sich genau diese Alltagsexpertise zunutze, um den Ländlichen Raum individuell und passgenau weiter zu entwickeln. Von der Förderung profitieren auch die lokalen Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Branchen, denn es sind lokale Projektträger, die in der Regel regionale Firmen mit den Arbeiten für die Umsetzung beauftragen. LEADER trägt somit substanziell zur regionalen Wertschöpfung bei“, so Scheffold.
Hintergrund
LEADER ist ein Regionalentwicklungsprogramm, das aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert wird. Der Begriff LEADER steht für „Liaison entre actions de développement de l’économie rurale“. Eine Förderung ist nur in LEADER-Aktionsgebieten möglich: Dies sind abgegrenzte Gebiete des ländlichen Raums, die unter geografischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit bilden. Eine Besonderheit ist der Bottom-Up-Ansatz: LEADER richtet sich gezielt an lokale Akteure, die entweder im Zusammenschluss der Aktionsgruppe die Entwicklungsschwerpunkte und die -ziele erarbeiten, oder selbst Projekte konzipieren und sich damit um eine Förderung bewerben. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de/LEADER
In der Aktionsgruppe „Oberschwaben“ sind aus dem Kreisgebiet folgende Kommunen beteiligt: Emeringen, Emerkingen, Grundsheim, Hausen am Bussen, Lauterach, Munderkingen, Obermarchtal, Oberstadion, Rechtenstein, Rottenacker, Untermarchtal, Unterstadion und Unterwachingen. Die Aktionsgruppe „Mittlere Alb“ umfasst Westerheim und seit dieser Förderperiode auch Heroldstatt. Aus dem Alb-Donau-Kreis sind folgende Gemeinden an der Aktionsgruppe „Brenzregion“ beteiligt: Altheim/Alb, Amstetten, Asselfingen, Ballendorf, Beimerstetten, Bernstadt, Börslingen, Breitingen, Holzkirch, Langenau, Lonsee, Neenstetten, Nellingen, Nerenstetten, Öllingen, Rammingen, Setzingen, Weidenstetten und Westerstetten.