Die Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Alb-Donau-Kreis, dem Landkreis Biberach und dem Stadtkreis Ulm haben ihre Vertreterinnen und Vertreter in die Vollversammlung der IHK Ulm gewählt. Für die Amtsperiode 2023 bis 2028 standen 98 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl.
„Wir danken den Kandidatinnen und Kandidaten für Ihre Bereitschaft, sich für dieses wichtige Ehrenamt zur Verfügung zu stellen,“ so Petra Engstler-Karrasch, Hauptgeschäftsführerin der IHK Ulm. Rund 36.000 IHK-Mitgliedsunternehmen konnten bei der diesjährigen Wahl mitentscheiden. Beteiligt haben sich insgesamt 4.003 Unternehmerinnen und Unternehmer, davon knapp die Hälfte online. Dem Parlament der Wirtschaft gehören künftig 52 Unternehmerinnen und Unternehmer an. Wiedergewählt wurden 32 Mitglieder, die der Vollversammlung bereits in der letzten Wahlperiode angehörten.
Neu in der Vollversammlung sind 20 Unternehmerinnen und Unternehmer.
„Die neue Vollversammlung bildet die Vielfalt unserer Wirtschaft ab. Mit einer ausgeglichenen Alterspanne von 30 bis 72 Jahren und einer ausgewogenen Besetzung unterschiedlicher Unternehmensgrößen und Branchenzugehörigkeiten blicken wir zuversichtlich in die neue Vollversammlungsperiode. Wir freuen uns auf den Austausch und die Zusammenarbeit mit wiedergewählten Unternehmensvertreterinnen und -vertretern und auf das Kennenlernen der Unternehmerinnen und Unternehmer, die dieses verantwortungsvolle Amt neu ausüben.“, betont Engstler-Karrasch.
Die Vollversammlung der IHK Ulm
Die Vollversammlung ist das wichtigste Gremium der IHK Ulm. Sie wird von den Mitgliedsunternehmen demokratisch gewählt. Durch die Aufteilung in unterschiedliche Wahlgruppen und Wahlbezirke besteht die Vollversammlung aus Unternehmen aller Branchen, Größen und Teilregionen und spiegelt somit die Wirtschaftsstruktur des Kammerbezirks wider. Die Vollversammlung ist das Parlament der Wirtschaft unserer Region. Sie bestimmt den Kurs der IHK Ulm und entscheidet über Fragen, die für die kammerzugehörige gewerbliche Wirtschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind. Darüber hinaus wählen die Mitglieder der Vollversammlung den Präsidenten/die Präsidentin sowie die Vizepräsidenten (das Präsidium), beschließen den Finanzplan und entscheiden über die zu entrichtenden Beiträge und Gebühren. Die konstituierende Sitzung der Vollversammlung, in der das neue Präsidium gewählt wird, findet am 25. Juli statt.